Von Rudi Adlmanninger · Zuletzt geprüft: Juli 2026
Die Kurzfassung vorab:
- Das kroatische Küstenpatent (Boat Skipper B) berechtigt zum Führen von Booten und Yachten bis 18 m Rumpflänge, ohne PS-Limit – und das nicht erst „seit Neuestem“, sondern seit 31. Jänner 2020.
- Wirklich neu (seit Sommer 2025): Die Scheine werden als Scheckkarte mit zwei englischen Vermerken ausgestellt – Fahrbereich 12 Seemeilen und UKW-Funkberechtigung.
- Angekündigt für 2027: eine Reform mit verpflichtender Praxisausbildung und Computerprüfung – noch nicht beschlossen. Wer die Prüfung im heutigen, rein mündlichen Format ablegen will, sollte nicht zu lange warten.
Wenn Sie es genauer wissen wollen: Hier ist die vollständige Zeitleiste – mit amtlichen Quellen, die Sie selbst nachlesen können. Denn kaum ein Thema wird im Netz so durcheinandergebracht wie die „neuen Regeln“ des kroatischen Küstenpatents.
Warum gerade alle von „neuen Regeln“ reden
Im Sommer 2025 meldeten österreichische Medien – von der OTS-Aussendung bis zur Kleinen Zeitung –, Kroatien habe seine Bootsführerschein-Regelungen „aktualisiert“. Das stimmt, betraf aber nur die Form des Scheins (neue Karte, englische Vermerke). Viele Leser verstanden jedoch: „Die Berechtigungen haben sich geändert.“ Gleichzeitig stehen auf etlichen Websites – und sogar in Googles KI-Übersicht – bis heute veraltete oder vermischte Angaben wie „bis 30 BRZ und 18 m“. Zeit, das aufzuräumen.
Die Zeitleiste: Wie aus „30 BRZ“ die 18-Meter-Regel wurde
| Wann | Was galt / geschah | Quelle |
|---|---|---|
| 2005 | Alte Verordnung: Boat Skipper B bis 30 BRZ (Bruttoraumzahl) | Narodne novine 27/2005 |
| 31.01.2020 | Neue Verordnung „Pravilnik o brodicama, čamcima i jahtama“: Die BRZ-Grenze fällt, es gilt die Rumpflänge bis 18 m (Novellen 2020, 2022, 2024) | Narodne novine 13/2020 |
| 2023 | Die Änderung wird – nach den Corona-Jahren – erstmals breit bekannt | SeaHelp, 14.05.2023 |
| Juli 2025 | Neue Ausweise als Scheckkarte mit englischen Vermerken: „competence to operate up to 12 Nm“ + „authorized to operate VHF maritime radio telephone station“; der alte Adria-Beschränkungsvermerk entfällt | OTS-Aussendung, 24.07.2025 |
| August 2025 | Österreichische Medien berichten („Kroatien aktualisiert Regelungen“) – die „Neue-Regeln“-Welle beginnt | Kleine Zeitung, 07.08.2025 |
| Juni 2026 | Das Ministerium kündigt eine Reform an: verpflichtende Praxisausbildung + Computerprüfung; Konsultation im Herbst 2026, geplante Einführung 2027 – nicht beschlossen | HRT, 22.06.2026; net.hr/RTL, 19.06.2026 |
Das Bemerkenswerte daran: Die angeblich „neue“ 18-Meter-Regel ist inzwischen über sechs Jahre alt. Sie ging 2020 schlicht im Corona-Lärm unter – und geistert seitdem als Dauer-Neuigkeit durchs Netz.
Was heute konkret gilt (Stand Juli 2026)
Mit dem kroatischen Küstenpatent (Boat Skipper B) dürfen Sie:
- Motorboote, Segelyachten und Jetskis bis 18 m Rumpflänge führen – ohne Leistungsbegrenzung (ab 18 Jahren; 16- bis 18-Jährige: max. 15 kW / ca. 20 PS),
- bis zu 12 Seemeilen von der Küste fahren (Festland und Inseln),
- die UKW-Seefunkanlage bedienen – die Berechtigung ist im Schein enthalten und seit 2025 als englischer Vermerk direkt auf der Karte ausgewiesen.
Der Schein gilt lebenslang, die Prüfung ist eine mündliche Theorieprüfung auf Deutsch vor der Kommission des Hafenamts – ohne praktische Prüfung. Alle Details und Anerkennungsfragen (Österreich, Italien & Co.) beantworten wir im großen FAQ.
Der hartnäckige 30-BRZ-Mythos
Warum schreiben so viele Websites noch „30 BRZ“ oder mischen beide Angaben? Weil die alte Grenze 15 Jahre lang galt und die Umstellung 2020 kaum jemand bemerkte. Selbst Googles automatische KI-Übersicht kombiniert derzeit munter alt und neu („bis 30 BRZ und einer maximalen Länge von 18 Metern“) – eine Angabe, die es so nie gab. Verbindlich ist allein die Verordnung: Seit 31. Jänner 2020 zählt die Rumpflänge bis 18 m, die Bruttoraumzahl spielt keine Rolle mehr.
Praktisch heißt das: Auch große Charteryachten – eine 40-Fuß-Yacht misst rund 12 m, selbst 56-Fuß-Schiffe bleiben unter 18 m – sind mit dem Küstenpatent abgedeckt.
Muss ich meinen alten Schein umtauschen?
Nein. Alte Scheine bleiben gültig (Besitzstandsschutz), und die 18-Meter-Grenze gilt automatisch auch für sie. Wer möchte, kann sich beim Hafenamt gegen Gebühr die neue Scheckkarte mit den englischen Vermerken ausstellen lassen – praktisch für alle, die international chartern und ihre Berechtigung auf Englisch nachweisen wollen. Wie Neuausstellung und Umschreibung alter Patente ablaufen: Küstenpatent umschreiben.
Reform 2027: Was das Ministerium angekündigt hat
Im Juni 2026 hat das kroatische Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur eine grundlegende Reform der Bootsführerschein-Ausbildung angekündigt. Nach den Worten von Siniša Orlić, Leiter des Büros für Schifffahrtssicherheit, ist der Verordnungsentwurf (über 400 Seiten) „zu rund 80 Prozent fertig“. Kern der Pläne für die Kategorie B:
- verpflichtende praktische Ausbildung (bisher: reine Theorieprüfung),
- Computer- bzw. Simulator-gestützte Prüfungen statt der rein mündlichen Prüfung.
Auslöser der Debatte war ein schweres Bootsunglück bei Split. Die öffentliche Konsultation ist für Herbst 2026 angekündigt, die Einführung für 2027 geplant – beschlossen ist noch nichts, und Übergangsfristen sind offen. Wir beobachten das Gesetzgebungsverfahren laufend und aktualisieren diesen Artikel, sobald es Neuigkeiten gibt.
Was bedeutet das für Sie?
Ganz nüchtern: Bestehende Scheine bleiben von der Reform unberührt – ein einmal erworbenes Küstenpatent gilt lebenslang. Wer den Schein ohnehin machen will, hat derzeit die einfachste Ausgangslage, die es je gab: mündliche Prüfung auf Deutsch, keine Praxisprüfung, Vorbereitung an einem Wochenende. Ob die Reform 2027 tatsächlich so kommt, ist offen – aber einfacher als heute wird es danach voraussichtlich nicht.
Jetzt vorbereiten: Holen Sie sich unser kostenloses Skriptum oder sichern Sie sich gleich einen Kurstermin in der Terminübersicht. Seit 1993 bringen wir Österreicherinnen und Österreicher zum kroatischen Küstenpatent.
Häufige Fragen zur Rechtslage
Ist die 18-Meter-Regel neu?
Nein – sie gilt seit 31. Jänner 2020 (Verordnung NN 13/2020). Neu ist seit Sommer 2025 nur die Scheinform: Scheckkarte mit englischen Vermerken für Fahrbereich (12 NM) und UKW-Funk.
Gilt die alte 30-BRZ-Grenze noch?
Nein. Die Bruttoraumzahl-Grenze wurde 2020 ersatzlos gestrichen; seither zählt allein die Rumpflänge bis 18 m. Angaben, die 30 BRZ und 18 m kombinieren, vermischen alte und neue Rechtslage.
Kommt eine Praxisprüfung für das kroatische Küstenpatent?
Angekündigt ja: Das Ministerium plant für 2027 verpflichtende Praxisausbildung und Computerprüfungen; die öffentliche Konsultation soll im Herbst 2026 starten. Beschlossen ist die Reform noch nicht. Bereits ausgestellte Scheine bleiben gültig.
Muss ich meinen alten Schein auf die neue Karte umtauschen?
Nein, es gibt keine Umtauschpflicht. Die Neuausstellung als Scheckkarte mit englischen Vermerken ist freiwillig und beim Hafenamt gegen Gebühr möglich.
Quellen
- Pravilnik o brodicama, čamcima i jahtama, Narodne novine 13/2020 (31.01.2020), mit Novellen NN 52/2020, 115/2022, 27/2024
- Alte Rechtslage: Pravilnik o brodicama i jahtama, Narodne novine 27/2005
- OTS-Aussendung vom 24.07.2025 (AC Nautik): neue Befähigungsausweise mit englischen Vermerken
- Kleine Zeitung, 07.08.2025: „Kroatien aktualisiert Regelungen“
- HRT vijesti, 22.06.2026, und net.hr/RTL Danas, 19.06.2026: Reform-Ankündigung des Ministeriums (Aussagen von Siniša Orlić)
- Kroatisches Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur
Hinweis: Dieser Artikel gibt die Rechtslage nach bestem Wissen zum angegebenen Prüfdatum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die amtlichen kroatischen Veröffentlichungen.