Die gute Nachricht zuerst: Wenn Sie das kroatische Küstenpatent (Boat Skipper B) machen, ist das UKW-Sprechfunkzeugnis für Kroatien automatisch enthalten — Sie brauchen dafür keinen eigenen Funkkurs.

Was das Küstenpatent beim Funk abdeckt
Der Boat Skipper B berechtigt Sie, in kroatischen Gewässern eine UKW-Seefunkstelle zu bedienen — genau das, was Sie an Bord eines Charterboots in Kroatien brauchen. Das gilt auch, wenn Sie bereits einen österreichischen oder deutschen Befähigungsausweis besitzen (FB2, Sportbootführerschein, SKS usw.): Der einfachste Weg zum in Kroatien gültigen Funkzeugnis ist, den Boat Skipper B zu machen — dann haben Sie Patent und Funk in einem.
Wann Sie zusätzlich ein SRC brauchen
Für manche Reviere und Situationen reicht das kroatische Funkzeugnis nicht aus. Ein international anerkanntes SRC (Short Range Certificate) ist sinnvoll, wenn Sie:
- außerhalb Kroatiens chartern möchten — viele Vercharterer im Mittelmeer verlangen ein SRC,
- moderne DSC-Funkanlagen (GMDSS-Ausrüstung) vorschriftsmäßig bedienen wollen,
- ein weltweit anerkanntes Funkzeugnis für Ihre Skipper-Laufbahn brauchen — etwa für weiterführende Scheine.
Unsere Empfehlung: die Seefunkschule
Für das SRC empfehlen wir die Seefunkschule — 2012 von Rudi Adlmanninger gegründet und heute eigenständig geführt. Dort machen Sie das RYA-SRC in kompakten Kursformaten mit Standorten in ganz Österreich, die Prüfung findet direkt im Anschluss an den Kurs statt.
Partner-Empfehlung: Der Link führt zur Seefunkschule (seefunk.net).
Sie haben das Küstenpatent noch nicht? Alle aktuellen Kurs- und Prüfungstermine finden Sie in der Terminübersicht, Antworten auf häufige Fragen in den FAQ.