Küstenpatent verloren oder umschreiben lassen

Sie haben Ihr kroatisches Küstenpatent verloren, es ist beschädigt oder unlesbar geworden, Ihr Name hat sich geändert – oder Sie besitzen noch ein altes jugoslawisches Patent und möchten es auf das heutige „Boat Skipper B“ umschreiben lassen? Beides erledigen wir für Sie direkt bei den kroatischen Hafenämtern. Sie schicken uns die Unterlagen, wir übernehmen den Rest.

Auf dieser Seite finden Sie beides: den Ablauf für die Neuausstellung eines verlorenen oder beschädigten Scheins und die Voraussetzungen für die Umschreibung alter Patente.

Wichtig: Organisieren können wir Neuausstellung und Umschreibung, wenn Ihr Zeugnis in Rabac, Pula, Poreč, Rijeka oder Zagreb ausgestellt wurde.


Neu seit Januar 2026: strengere Regeln und notarielle Vollmacht

Seit Januar 2026 gehen die kroatischen Behörden bei der Neuausstellung von Bootsscheinen deutlich strenger vor. Der wichtigste Punkt für Sie: Ohne notariell beglaubigte Vollmacht dürfen wir den Antrag nicht mehr für Sie einbringen. Früher genügte eine formlose Beauftragung – das reicht heute nicht mehr aus.

  • Das Vollmachtsformular liegt unserer Anleitung als PDF bei (Seite 2) – dreisprachig Deutsch / Englisch / Kroatisch.
  • Sie unterschreiben es bei einem Notar in Österreich. Die Beglaubigung kostet dort in der Regel rund 20 bis 30 Euro.
  • Die Vollmacht gilt ausschließlich für diesen einen Zweck – die Neuausstellung Ihres Scheins – und endet automatisch, sobald Sie die neue Lizenz erhalten haben.
  • Sie deckt die Fälle Beschädigung, Verlust und Namensänderung ab.

Bitte planen Sie den Notartermin gleich zu Beginn ein: Wir können mit der Bearbeitung erst starten, wenn alle Unterlagen vollständig bei uns eingelangt sind – die beglaubigte Vollmacht gehört dazu.

Diese Unterlagen brauchen wir von Ihnen

Für die Neuausstellung eines verlorenen oder beschädigten Scheins benötigen wir:

  • 2 Passbilder
  • Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises
  • Kopie Ihres Führerscheins
  • Kopie des verlorenen Bootsscheins – falls Sie keine Kopie mehr haben: die Angabe, wann (möglichst genaues Datum) und wo (welches Hafenamt) der Schein ausgestellt wurde
  • Notariell beglaubigte Vollmacht (Formular siehe PDF-Anleitung)

Bitte teilen Sie uns außerdem Ihre Postadresse mit, damit wir Ihnen den neuen Schein zusenden können, sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse für den Fall einer Rückfrage.

Wohin Sie die Unterlagen schicken

Senden Sie alle Unterlagen bitte eingeschrieben per Post an:

AC Nautik e.U.
Anton-Hubmann-Platz 1/6
8077 Gössendorf
Österreich

Bitte nur Kopien schicken, keine Originale – ausgenommen die notariell beglaubigte Vollmacht, die wir im Original benötigen. Legen Sie den Unterlagen bitte kein Bargeld bei; die Rechnung erhalten Sie nach Fertigstellung.

So läuft die Neuausstellung ab

Sobald Ihre Unterlagen vollständig bei uns sind, übernehmen wir den kompletten Behördenweg in Kroatien:

  1. Wir nehmen Ihre Unterlagen mit nach Kroatien.
  2. Wir melden den Verlust beim zuständigen Hafenamt.
  3. Der Verlust wird über die FINA veröffentlicht.
  4. Es folgt die Veröffentlichung im Amtsblatt – das dauert gesetzlich rund 4 Wochen.
  5. Wir zahlen die Gebühren beim Hafenamt ein.
  6. Das Hafenamt stellt den neuen Bootsschein aus.
  7. Wir bringen den Schein zurück nach Österreich.
  8. Sie erhalten ihn von uns per Einschreiben – zusammen mit der Rechnung und der Sendungsnummer der Post.

Kosten und Dauer

  • Kosten: 89 Euro pro Schein. Die Rechnung erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung – Sie müssen nichts im Voraus überweisen.
  • Dazu kommt die Notargebühr für die Beglaubigung der Vollmacht in Österreich (üblicherweise rund 20 bis 30 Euro), die Sie direkt beim Notar bezahlen.
  • Dauer: mehrere Wochen. Der größte Teil davon ist gesetzlich vorgegeben – allein die Veröffentlichung im Amtsblatt dauert rund vier Wochen. Wir kümmern uns so schnell wie möglich um alles, beschleunigen können wir die amtlichen Fristen aber nicht.

Altes jugoslawisches Patent umschreiben lassen

Mit dem Ende des Balkankrieges wurden die alten jugoslawischen Küstenpatente – etwa das „Mornar Motorist“ oder das „Voditelj čamca“ – ungültig und mussten umgeschrieben werden. Wenn Sie noch so ein Patent besitzen, können wir die Umschreibung auf das heutige kroatische Küstenpatent „Boat Skipper B“ für Sie durchführen lassen.

Umgeschrieben werden können:

  • das „Voditelj čamca“
  • das „Mornar Motorist“ – sofern mit Funk
  • die kleinen Ausweise mit Foto mit der Bezeichnung „Voditelj brodice“ – sofern der Sprechfunk bereits dabei war

Voraussetzung: das Funkzeugnis

Die Umschreibung funktioniert nur, wenn Sie ein kroatisches Funkzeugnis besitzen – oder ein Patent, bei dem der Sprechfunk bereits enthalten ist. Haben Sie seinerzeit auch die Funkprüfung abgelegt, ist die Umschreibung in der Regel problemlos möglich.

Ohne kroatisches Funkzeugnis ist eine Umschreibung nicht möglich. In diesem Fall müssen Sie in Kroatien eine Zusatzprüfung Funk ablegen. Am einfachsten geht das im Rahmen eines unserer Kurse: Schreiben Sie bei der Anmeldung einfach „Zusatzprüfung Funk“ ins Kommentarfeld und senden Sie uns eine Kopie Ihres alten Patents.

Voraussetzung: der Ausstellungsort

Wir können die Umschreibung organisieren, wenn Ihr Patent in Rabac, Pula, Poreč, Rijeka oder Zagreb ausgestellt wurde. Teilen Sie uns bitte mit, wo Ihr Patent seinerzeit ausgestellt wurde – das erspart Rückfragen.

Unterlagen für die Umschreibung

  • eine Kopie Ihres alten Patents
  • eine Kopie Ihrer Seesprechfunkberechtigung (nur aus Kroatien!)
  • eine Kopie Ihres Reisepasses (die Seite mit dem Foto)
  • 2 Passbilder in Farbe
  • die notariell beglaubigte Vollmacht (Formular siehe PDF-Anleitung) – auch bei der Umschreibung seit Januar 2026 Pflicht

Die Umschreibung dauert etwa 4 bis 5 Wochen und kostet 89 Euro inklusive aller Gebühren und Versandkosten. Auch hier wird erst nach Fertigstellung verrechnet – bitte legen Sie den Unterlagen kein Bargeld bei.


Anleitung und Vollmachtsformular herunterladen

Die komplette Schritt-für-Schritt-Anleitung inklusive Checkliste zum Abhaken und dem Vollmachtsformular für den Notar gibt es hier als PDF – ausdrucken, abhaken, mitsenden:

Fragen? Melden Sie sich einfach

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Fall eine Umschreibung oder eine Neuausstellung ist? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir sagen Ihnen, was Sie brauchen.

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